Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung in den Landgerichtsbezirken Köln und Bonn

Zeugen, die zu Opfern wurden, erleben bei Vernehmungen durch die Polizei, vor Gericht und insbesondere bei der Begegnung mit Tätern sehr große Belastungen. Insbesondere Kinder, minderjährige Jugendliche und Erwachsene als Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten sind gefährdet. Deshalb richtete der Gesetzgeber seit dem 1.01.2017 zu deren persönlichen Unterstützung die „Psychosoziale Prozessbegleitung“ ein.

Als psychosozialer Prozessbegleiter biete ich Ihnen während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens :

  • eine qualifizierte Begleitung für mehr Sicherheit und Orientierung
  • Informationen zum besseren Verständnis der Prozesse des Strafverfahrens
  • auf Sie zugeschnittene Hilfen zum Umgang mit Stress und Belastungen.

Meine Dienste ergänzen andere Angebote der Opfer- und Zeugenbetreuung und -beratung, auf die ich gerne hinweise. Ich selbst übernehme :

  • keine juristische Beistandschaft
  • keine Verfahrensvertretung sowie Rechtsberatung
  • keine Aufgaben der Ermittlungsbehörden und der Opferberatung durch Polizei und private Träger
  • keine (Psycho-)Therapie.

Als psychosozialer Prozessbegleiter habe ich das Recht, bei Vernehmungen durch die Polizei und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit Ihnen als Verletzte/Verletzten anwesend zu sein und Sie aktiv und nach Ihren Bedürfnissen zu unterstützen (§ 406g Absatz 1 Satz 2 StPO).  Psychosoziale Prozessbegleitung kann in jedem Stadium des Ermittlungs- und Strafverfahrens in Anspruch genommen werden. Das Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung hat jede Verletzte/jeder Verletzte und Opfer (§ 406g Absatz 1 StPO). In besonderen Fällen besteht ein Anspruch auf Beiordnung und Kostenübernahme durch das Gericht:

  • für minderjährige Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten und
  • für sonstige Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten, wenn sie
    • ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder
    • die besondere Schutzbedürftigkeit eine Beiordnung erfordert.

Bitte melden Sie sich, wir bringen die Beiordnung gemeinsam auf den Weg.

Johannes Holz Telefon: 02203-8068 292; E-Mail: jh(at)johannesholz.de

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Ich stehe allen Zeugen und Zeuginnen zur Verfügung. Meine Spezialgebiete sind:

  • Menschen mit „Migrationshintergrund“ (Portugiesisch und Englisch)
  • Opfer von Hasskriminalität und vorurteilsmotivierter Gewalt.

Seit dem 2.01.2017 bin ich vom Oberlandesgericht Köln für Nordrhein-Westfalen als psychosozialer Prozessbegleiter anerkannt.

Weitere Informationen:

Ich richte mich nach den Qualitätsstandards des Bundesverbandes Psychosoziale Prozessbegleitung (BPP) e.V. Einzelheiten siehe hier (download).

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